Wer hat Anspruch auf die FSW-Förderung?
Anspruch haben Wienerinnen und Wiener, die zuhause Unterstützung durch Heimhilfe oder Hauskrankenpflege brauchen, in der Regel ab anerkanntem Pflegebedarf, häufig ab Pflegegeldstufe 1. Der FSW prüft Bedarf und Einkommen und legt fest, welcher Kostenbeitrag bei Ihnen bleibt.
Wichtig: Die Förderung gilt für Leistungen anerkannter Partnerorganisationen. Ob und in welcher Konstellation eine Förderung für Ihre Situation möglich ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch, inklusive der Alternative Privatleistung, die durch Flexibilität und feste Bezugspersonen oft ihren eigenen Wert hat.

Wie läuft der Antrag beim FSW ab?
Der Weg zur geförderten Pflege hat drei Schritte und dauert typischerweise wenige Wochen:
- 1. Bedarf melden: Anruf beim FSW-KundInnenservice (Beratungszentrum Pflege und Betreuung) oder Meldung über das Spital bei der Entlassung.
- 2. Beratung und Einkommensprüfung: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erhebt Bedarf und Einkommen. Miete und Unterhaltspflichten werden berücksichtigt, der Kostenbeitrag ist individuell.
- 3. Anbieter wählen und starten: Sie wählen den Pflegedienst und die Betreuung beginnt. Die Abrechnung des geförderten Anteils läuft direkt zwischen Anbieter und FSW.
Was kostet Hauskrankenpflege in Wien mit FSW-Förderung?
Ihr Eigenanteil ist einkommensabhängig: Wer wenig Pension hat, zahlt wenig bis nichts; wer mehr hat, zahlt einen höheren Kostenbeitrag pro Stunde. Seit der Kostenbeitrags-Neuregelung des FSW (2025) gilt ein transparentes Beitragsmodell, die konkrete Höhe erfahren Sie bei der Einkommensprüfung.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich vor der Entscheidung beide Varianten vorrechnen: geförderte Stunden plus etwaige private Zusatzstunden. Genau diese Rechnung machen wir im Erstgespräch schriftlich.
Was tun, wenn es schnell gehen muss?
Ein FSW-Antrag braucht etwas Vorlauf, ein Pflegefall wartet aber nicht. In der Praxis starten viele Familien deshalb sofort privat (bei uns innerhalb von 24 bis 48 Stunden) und stellen die Förderung parallel. Sobald die Bewilligung da ist, wird umgestellt. So entsteht keine Versorgungslücke.
